German Pellets GmbH – Anleger sollten vom Stimmrecht Gebrauch machen

Dr. Pforr: "Eine Aufwertung wäre es, wenn die Anleger heute ihr Geld zurückbekämen und nicht erst in 2 Jahren!"

Pressemeldung der Firma Rechtsanwaltskanzlei Pforr

„Wir gehen davon aus, dass die Anleger der Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2011/16 nicht zustimmen werden!“ Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr rechnet nicht damit, dass es der German Pellets GmbH aus Wismar gelingen wird, neues Vertrauen aufzubauen, auch wenn die Laufzeitverlängerung der in diesem Jahr zur Auszahlung fälligen Anleihe um zwei Jahre als „Aufwertung“ verkauft wird: „Eine echte Aufwertung wäre es, wenn die mit 7,25 % gut verzinste Inhaberschuldverschreibung wie vorgesehen zur Rückzahlung kommen würde!“

Was bleibt den Anleihe-Eigentümern jetzt zu tun? Dr. Pforr empfiehlt, auf jeden Fall zur Versammlung am 10. Februar zu gehen, bzw. sich von einem erfahrenen Anwalt dort vertreten zu lassen, um vom gegebenen Stimmrecht Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung sollte man davon abhängig machen, ob German Pellets glaubhaft belegen kann, dass man wirtschaftliche Probleme in den Griff bekommen kann. Gelingt dies nicht, sollte auch nicht zugestimmt werden, so der Experte für Massenschadensfälle. Der Kurs der an der Börse gehandelten Anleihe wird sich ohnehin ohne massiven Vertrauensaufbau und geeignete Maßnahmen wie das Erreichen neuer Kreditwürdigkeit nicht erholen. „Die Anleger dort zum Sündenbock zu machen ist einfach, aber nicht zielführend!“ Laut Dr. Pforr muss sich die Situation der German Pellets-Anleihen grundsätzlich verbessern – unabhängig davon, für was sich die Anleger am 10. Februar entscheiden.

Ein Blick unter Investors Relations der German Pellets-Homepage macht überdeutlich, dass die Probleme eher wachsen als schwinden. In 2017 steht die nächste Anleihe zur Rückzahlung an. 70 Millionen Euro muss das Management bis dahin zur Seite bringen. Geld, das sicherlich nicht so einfach um Tagesbetrieb erwirtschaftet werden kann, wenn man auf der anderen Seite in eine positive Unternehmensentwicklung investieren will und muss.

Dr.Pforr bietet Anlegern, die an der Versammlung nicht teilnehmen wollen oder können, die gesetzliche Vertretung dort an. Interessierte können sich dazu per Mail oder Telefon in der Kanzlei melden.



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Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr hat sich auf die Organisation von Anlegergruppen nach Kapitalverlusten in Massenschadensfällen spezialisiert.


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