Ab Februar gilt nur noch IBAN als Bankkontonummer

ARAG Experten erläutern, was sich nun für Bankkunden ä

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Am 1. Februar 2016 enden die bisherigen Übergangsfristen für Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten, nationalen Verfahren anwenden konnten. So hatte es der europäische Gesetzgeber im August 2014 beschlossen, um den Verbrauchern aller betroffenen 34 Staaten (28 EU-Mitgliedsstaaten, sowie Schweiz, San Marino, Monaco, Liechtenstein, Norwegen und Island) genügend Zeit zu geben, sich an IBAN & Co. zu gewöhnen. Somit gilt ab sofort bei Überweisungen und Lastschriften ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number).

Was bedeutet SEPA inhaltlich?

Es ist ein langes, schwieriges Wort, was sich hinter dem englischen Kürzel ‚SEPA‘ (Single Euro Payments Area) verbirgt. Demnach werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen seit 1.8.2014 standardisiert und gleich abgewickelt, egal ob sie ins In- oder europäische Ausland gehen. Damit benötigt jede Überweisung, auch über die eigene Grenze hinaus, nur noch einen Bankgeschäftstag. Sonst dauerten Auslandsüberweisungen bis zu einer Woche. Zudem waren sie deutlich teurer als Geldtransfers im Inland – 2014 wurden die Gebühren angepasst. Auf eine Einschränkung des europäischen Zahlungssystems weisen die ARAG Experten allerdings hin: SEPA-Überweisungen sind nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss die altbewährte Auslandsüberweisung getätigt werden.

Was müssen Verbraucher wissen?

Ab 1. Februar 2016 werden sich Verbraucher endgültig eine 22-stellige, internationale Kontonummer merken müssen, wenn sie denn den Anspruch haben, ihre Bankverbindungsdaten auswendig zu lernen. Die IBAN besteht aus dem Länderkennzeichen (in Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bereits bekannten Bankleitzahl und Kontonummer. Sollten die 22 Stellen nicht voll sein, wird mit Nullen aufgefüllt. ARAG Experten raten jetzt zu erhöhter Aufmerksamkeit: Verbraucher sollten unbedingt prüfen, ob alle Lastschrifteinzugs-Berechtigten wie etwa Versicherungen, Vereine oder Firmen die richtige IBAN verwenden.

Was passiert, wenn man SEPA ignoriert?

Das könnte nach Auskunft der ARAG Experten im schlimmsten Fall zu Liquiditätsengpässen führen, weil falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht mehr ausgeführt werden. Zumindest aber drohen Mahngebühren oder Verzugszinsen, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. Ein Vorteil ist nach Auskunft der ARAG Experten, das Konto online zu führen. Dort können Bankverbindungen abgespeichert und damit Tippfehler vermieden werden.

Download des Textes:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

 



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