Die Zweigniederlassung in Portugal
Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH
Ausländische Unternehmen können in Portugal eine unselbständige Niederlassung, die sog. Zweigniederlassung (sucursal) eröffnen. Bezüglich der Eröffnung der Zweigniederlassung und ihrer geschäftlichen Transaktionen gilt das portugiesische Recht. So muss die Zweigniederlassung beim Finanzamt als Steuerpflichtige gemeldet werden und das in Portugal erzielte Einkommen auch dort versteuern. Der neue Beitrag von Rechtsanwältin Anja Noack erklärt ausführlich, welche Pflichten und Anforderungen der Unternehmer bei der Einrichtung einer Zweigniederlassung in Portugal hat und welche Handlungsspielräume sich dabei ergeben.
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