Deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung

Hessische Krankenhausgesellschaft zieht Bilanz zum Krankenhausstrukturgesetz: Krankenhausreform positiv für die Patienten

Pressemeldung der Firma Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Der Bundesrat hat am 27. November 2015 das von der Bundesregierung verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) passieren lassen. Das Gesetz kann damit zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Nach dem noch vor wenigen Wochen die Kliniken – auch in Hessen – auf die Straße gegangen sind, um ihre wichtigsten Anliegen im Interesse einer guten Patientenversorgung bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform zu Gehör zu bringen, zieht die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), der Verband der Krankenhäuser in Hessen, nunmehr eine positive Bilanz:

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz in seiner abschließenden Fassung ist die Grundlage für eine spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser geschaffen worden. „Das ist eine gute Nachricht für die Patienten, denn vor allem wird es für die Krankenhäuser damit künftig leichter, die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine gute Behandlungsqualität notwendig sind, zu beschäftigen. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, die hohe Qualität der Krankenhausbehandlung in Hessen zu stabilisieren und stetig weiterzuentwickeln“, so HKG-Präsident Dieter Bartsch in einer Mitteilung an die Presse.

Wenngleich mit dem KHSG die Problematik der Investitionsförderung der Krankenhäuser noch nicht gelöst ist, kann für Hessen aber auch hier eine positive Bilanz gezogen werden: Das Land hat die Investitionsproblematik der Krankenhäuser erkannt und nach Kräften eine Verbesserung der Investitionsförderung auf den Weg gebracht. Besonders hervorzuheben sind neben der Umstellung der Investitionsfinanzierung ab 1. Januar 2016 auf ein Pauschalsystem, das das Investitionshandeln der Krankenhäuser spürbar erleichtern wird, verschiedene Sonderförderprogramme, mit denen zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.



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