Nürnberger Versicherung räumt Fehler bei der Widerrufsbelehrung ein
Lebensversicherungskunden können kurzfristig widerrufen
Seit rund 10 Jahren reklamiert das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, dass nahezu 70 % aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten und infolgedessen widerrufen werden können. Mit seinem Anwaltsnetzwerk hat sich LV-Doktor mit dieser Rechtsfrage bis vor den Europäischen Gerichtshof geklagt und konnte sowohl die Richter aus Luxemburg als auch die des Bundesgerichtshofes davon überzeugen, dass Kunden, die bei Vertragsschluss nicht ausreichend belehrt und informiert wurden auch nach Jahren noch von ihren Verträgen zurücktreten können.
Widerrufsjoker für Lebensversicherung – Segen und Fluch zugleich für Kunden
Der sogenannte Widerrufsjoker wurde in den vergangenen Wochen und Monaten in der Branche heiß diskutiert, hängen davon doch Milliardenansprüche seitens der Kunden ab. Die Mehrheit der Assekuranzen behauptet deshalb nach wie vor, in der genannten Zeitspanne korrekte Widerrufsbelehrungen verwendet zu haben. Zwar beinhalten die seit Sommer 2014 von LV-Doktor erwirkten Leitentscheidungen nämlich, dass Versicherer zahlen müssen, wenn bei Vertragsschluss falsch oder fehlerhaft belehrt wurde. Allerdings beinhalten die Grundsatzurteile bislang nicht, wie eine fehlerhafte oder unzureichende Belehrung konkret aussieht.
Trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung umfängliche Rückerstattung nur bei Klage
„Und das hat ganz klar Methode“, meint Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Projekt LV-Doktor und führt weiter aus „Hätte der Bundesgerichtshof die Parameter einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ganz klar ausgelotet, könnten Millionen Kunden ihre zwischen 1994 und 2007 geschlossenen Verträge kinderleicht und in Eigenregie widerrufen. Indem die Karlsruher Richter aber genau diese Parameter ungeklärt ließen, wird eine riesige Widerrufswelle verhindert. Denn Kunden werden, wenn sie tatsächlich das Geld erhalten wollen, welches ihnen zusteht, gezwungen, ihre finanziellen Ansprüche weiterhin in Einzelverfahren durchzusetzen – was erfahrungsgemäß bislang nur rund 5 % der Betroffenen tatsächlich tun. Zum Glück für die Assekuranzen, die auf diesem Weg Milliarden sparen.“
Erster Versicherer gibt Fehler zu – Was Kunden unbedingt beachten müssen
Die Nürnberger Lebensversicherung räumt nun als erster Versicherer ein, ihre Kunden in Verträgen der genannten Zeitspanne tatsächlich nicht ausreichend belehrt zu haben. „Auf den ersten Blick erscheint dies durchaus positiv“, meint LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich, ergänzt aber: „Gleichzeitig müssen die Kunden der Nürnberger, die dieser Tage ein Schreiben ihres Versicherers erhalten, nun aufpassen, weil mit der Post vom Versicherer eine neue Frist in Gang gesetzt wird.“
Worauf Heidenreich hier anspielt, ist Folgendes: Die Nürnberger Lebensversicherung sendet betroffenen Kunden ein Schreiben mit neuer Widerrufsbelehrung. Ab Erreichen des Schreibens hat der Versicherungsnehmer nun 14 Tage Zeit, von seinem Widerrufsjoker Gebrauch zu machen. Tut er dies nicht in der vorgegeben Frist, verfallen sämtliche Erstattungsansprüche aufgrund der bei Vertragsschluss fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung. Das heißt, der Kunde kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr von seinem Vertrag zurücktreten, vergibt also unter Umständen die Chance auf (Zehn)Tausende Euro zusätzliche Rückerstattungen.
So retten Kunden ihre Ansprüche vor dem Verfall
Der Projektsprecher empfiehlt deshalb allen betroffenen Kunden – am besten noch bevor das Schreiben des Versicherers überhaupt eintrifft – umgehend Kontakt mit einem Experten auf dem Gebiet der Anfechtung und Rückabwicklung von Lebensversicherungen aufzunehmen. „Profis, wie die LV-Doktor-Netzwerkanwälte klären sofort und verlässlich, ob der Widerrufsjoker beim eigenen Vertrag sticht, wie viel Geld bei der Versicherungsgesellschaft zurückgefordert werden kann und machen diese Ansprüche anschließend erfolgreich beim Versicherungsunternehmen geltend.“, meint Heidenreich abschließend.
Weitere Informationen unter www.lv-doktor.de oder www.proconcept.ag
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