Nach Insolvenz der Captura GmbH fürchten Anleger um 33 Millionen Euro

Die Captura GmbH hat am 16. September 2015 Insolvenz angemeldet - Die Gebrüder Scheffold hatten seit 2010 rund 33 Millionen Euro an Anlegerkapital für ihre Projekte eingesammelt.

Pressemeldung der Firma Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Captura GmbH hat am 16. September 2015 Insolvenz angemeldet – nur wenige Tage nach der Aufforderung an die Anlager, auf fällige Darlehnsrückzahlungen und Ausschüttungen zu verzichten.

Damit ist den Anlegern des umstrittenen Projekt-Finanzierers eine schwierige Entscheidung genommen, denn geld gibt es vorerst keines. Die Gebrüder Scheffold waren offensichtlich nicht in der Lage, die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Die Captura GmbH arbeitete Inhaberschuldverschreibungen und so genannten Nachrangdarlehen. Prekär für die Betroffenen: Diese müssen im Insolvenzverfahren erst nach allen Forderungen bedient werden.

Für Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Lahr, ist Hoffnung auf ein für die Anleger erfolgreiches Insolvenzverfahren unbegründet. Viel eher sollten Anleger versuchen, die Verantwortlichen für den herben Kapitalverlust zur Verantwortung zu ziehen und gegebenenfalls prüfen, ob die Vermittler der höchst riskanten Anlage zur Rechenschaft gezogen werden können.

Dazu sollte mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die juristischen Konstellationen geklärt werden.

Die Captura GmbH warb mit dem Spruch „Wir realisieren Projekte!“ und sammelte Millionen für Bauprojekte ein. In einem aktuellen Schreiben an die Anleger wurden diese Tage vor der Insolvenz von der Geschäftsführung aufgefordert, auf fällige Auszahlungen zu verzichten. Als Gründe für den vorliegenden finanziellen Engpass wurden genannt: Zahlungsausfälle, das nicht Erfüllen von Verträgen durch Dritte und Verzögerungen bei dem geplantem Immobilienabverkauf.

Offensichtlich haben nicht allzu viele Anleger von diesem Verzichtsangebot Gebrauch gemacht: Die Captura GmbH meldete am 16. September 2015 Insolvenz an.



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Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.


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