Beitragserhöhung in der Haftpflicht-Versicherung
Aufgrund gestiegener Schadenzahlen steht im Jahr 2015 wieder eine Beitragsangleichung der Versicherungsprämien in der Allgemeinen Haftpflicht-Versicherung an. Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich ab 01. Juli 2015 um fünf Prozent.
Der versicherungsrechtliche Hintergrund
Gemäß Ziffer 15 AHB hat die Treuhänderermittlung festgestellt, dass sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht-Versicherung zugelassenen Versicherer im Kalenderjahr 2014 gegenüber 2013 um 5,4 Prozent erhöht hat. Die vorgeschriebene Abrundung des ermittelten Prozentsatzes auf die nächst niedrige durch fünf teilbare Zahl ergibt eine Erhöhung von fünf Prozent.
Diese Anpassung gilt für Haftpflicht-Versicherungsverträge ab Fälligkeit 01. Juli 2015. Nicht erhöht werden Beiträge, die nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme – ausgenommen Mindestbeiträge – berechnet sind.
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