Aktuelle Entwicklung bei der Maut für Handwerksbetriebe

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Reutlingen

Die Entwicklung von Mautsystemen, insbesondere hinsichtlich der Ausdehnung der streckenbezogenen Maut für Lkw, betrifft zunehmend auch das Handwerk. Handwerksbetriebe sollten sich daher rechtzeitig mit den aktuellen und geplanten Änderungen befassen.

Fernstraßenmaut (streckenabhängige Lkw-Maut, Toll-Collect-System)

Gemäß dem 3. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10. Juni 2015 erfolgt eine Ausdehnung der Fernstraßenmaut (Lkw-Maut) ab 1. Juli 2015 (zunächst für Fahrzeuge über 12 Tonnen) auf weitere 1.100 km Bundesstraßen.

Handwerksbetriebe mit bereits mautpflichtigen Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sollten prüfen, inwieweit sie durch die neuen Mautstrecken betroffen sind.

Ab dem 1. Oktober 2015 wird der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen ausgedehnt.

Durch die Ausdehnung der Gewichtsgrenze werden in Zukunft zunehmend Handwerksbetriebe von der Lkw-Maut betroffen. Diese Betriebe sollten sich in den nächsten Monaten auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.

Zunächst ist zu prüfen, ob:

A: mautpflichtige Straßen in der Arbeitspraxis genutzt werden, und

B: die betrieblichen Fahrzeuge in die mautpflichtige Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen (ggf. mit Anhängern) fallen und

C: nach ihrer Zweckbestimmung bzw. konkreten Nutzung in die Mautpflicht fallen.

Wenn diese Fragen bejaht werden, ist zur entscheiden:

D: welche Form der Mauterfassung gewählt werden soll.

Weitere Informationen (als pdf) finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.hwk-reutlingen.de/…



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