Continentale bAV-Konferenzen 2015: Mit neutralem Fachwissen den Wachstumsmotor ankurbeln

Pressemeldung der Firma Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit

Vollbesetzte Konferenzräume, angeregte Diskussionen: Mit den diesjährigen Continentale bAV-Konferenzen ist es dem Versicherer erneut gelungen, freien Vermittlern wichtige Anregungen für ihren Arbeitsalltag rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu geben – ganz abseits von reinem Produktwissen. Mehr als 100 Vermittler besuchten bereits die Konferenzen in Dortmund, Potsdam und Hannover. Für die noch ausstehende Veranstaltung in Schloss Hohenkammer bei München am 1. Juli sind noch wenige Plätze frei.

Persönliche Erfahrungen als Türöffner nutzen

„Sie sind selbst Unternehmer“, betonte Thomas Vietze, Leiter bAV im Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit, in seinem Vortrag. „Sprechen Sie mit Ihren gewerblichen Kunden über Ihre persönlichen Erfahrungen – das ist authentisch und es öffnet Ihnen Türen.“ Der 45-Jährige umriss verschiedene Themen, mit denen sich Vermittler bei Geschäftsführern in der bAV-Beratung von Wettbewerbern abheben können: von Mitarbeiterbindung über Ehegatten-Arbeitsverträge und Sozialversicherungs-Clearing bis hin zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei Minijobbern. Vietze: „Zu jedem dieser Aspekte bieten wir auf Wunsch vertiefende Workshops an.“

Zwölf goldene Regeln

Wie Vermittler ihre Kunden kompetent über den Türöffner „Umsetzung von Versorgungswerken“ informieren, machte Sascha Holstein anhand von zwölf goldenen Regeln deutlich. „Auch in kleinen und mittleren Unternehmen ist ein Versorgungswerk sehr sinnvoll“, so der Leiter bAV-Vertriebsunterstützung bei der Continentale. „Das erleichtert dem Unternehmer das Leben und Ihnen Ihre Arbeit.“ Bei der Beratung und der Umsetzung solcher Versorgungswerke unterstützen die Continentale-Fachleute sowie Partneranwälte die Vermittler.

Der Makler als Vorsorgeberater

Der Continentale-Partnerrechtsanwalt Torsten Fölsner stellte einen weiteren Beratungseinstieg vor: Vorsorgevollmachten in Unternehmen. „Nutzen Sie die Chance, mit Ihren Gewerbekunden über dieses Thema zu sprechen. Sind keine Notfallregelungen getroffen, wenn zum Beispiel der Firmeninhaber oder Geschäftsführer nach einem Unfall im Koma liegt, wird die Firma handlungsunfähig. Im schlimmsten Fall kann das sogar zur Insolvenz führen“, so der Experte für Versicherungsrecht. „Es reicht, wenn Sie Ihre Kunden auf dieses Problem hinweisen, die weitere Beratung übernehmen wir gern für Sie“.

Weitere Informationen rund um das Thema bAV und zur Vertriebsunterstützung durch die Continentale gibt es auf www.contactm.de. Freie Vermittler, die sich für die Konferenz am 1. Juli in München anmelden möchten, wählen die Telefonnummer 0231 919-4412.



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Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
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Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit". Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen. Mit 3,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen gehört der Continentale Versicherungsverbund zu den großen deutschen Versicherern.


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