Rückkaufswerte von Lebensversicherern werden um mehr als 50 % geschrumpft
So wehren sich Lebensversicherungskunden
Trotz zahlreicher Urteile zur korrekten Berechnung von Rückkaufswerten aus Lebensversicherungen erhalten Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherungen kündigen, viel zu wenig Geld von den Assekuranzen. LV-Doktor, das aus Funk und Fernsehen bekannte Projekt, das seit Jahren für eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung im Bereich der Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherungen kämpft, vermutet dahinter Methode. „Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Gesellschaften in nahezu jedem Fall, bei dem eine Kündigung durch Laien erfolgt, um Tausende Euro ‚verrechnen‘.“, meint Jens Heidenreich, Pressesprecher des Projektes und führt das aktuelle Beispiel eines Kunden aus Minden an.
1.900 € Verlust für Kunden durch Fehlberechnung
Acht Jahre lang zahlte Christoph S. monatlich in seinen 2004 geschlossenen Lebensversicherungsvertrag ein – insgesamt rund 5.000 €. Als er sich 2012 dazu entschloss, den Vertrag vorzeitig zu beenden, zahlte die Versicherungsgesellschaft ihm einen Rückkaufswert in Höhe von 3.500 € aus. Weil dem Kunden diese Leistung zu gering erschien, beauftragte er die Netzwerkanwälte von LV-Doktor mit der Nachprüfung seines Vertrages. Und tatsächlich: Nicht nur, dass die Assekuranz einen viel zu hohen Anteil der entrichteten Monatsbeiträge einbehalten hatte, sie hatte zudem die gezogenen Nutzungen beinah gänzlich vernachlässigt. Da die Versicherung eine Nachregulierung der Police ablehnte, klagte Christoph S., unterstützt von den Netzwerkanwälten, vor dem Amtsgericht Rheine seine Ansprüche schließlich ein. Diese Entscheidung macht sich für den Kunden nun mehr als bezahlt, denn die Richter entschieden bereits in erster Instanz, dass sich die Versicherung unrechtmäßig bereichert hat und dem Kunden weitere 1.900 € zusätzlich zum Rückkaufswert zahlen muss.
Der Mindener bekommt damit rund 55 % mehr Leistung, als die Versicherung eigentlich erbringen wollte.
Mit professioneller Unterstützung Verluste vermeiden
Kunden, die wie Christoph S. bereits in Eigenregie ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag gekündigt haben, sollten unbedingt prüfen, ob sie tatsächlich das Geld von der Versicherung erhalten haben, was ihnen zusteht. Möglich ist dies zum Beispiel mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner, der mit wenigen Klicks ermittelt, wie viel Geld bereits in den Vertrag einbezahlt wurde und wie sich dieses Guthaben angesichts der Verzinsung hätte entwickeln müssen.
Ergibt die Berechnung eine Differenz, sollte unbedingt ein Experte aufgesucht werden, denn ein auf die Rückabwicklung und Anfechtung von Lebensversicherungen spezialisierter Anwalt holt erfolgreich und schnell das Geld zurück, was noch in den Verträgen steckt.
Wer über eine aktive Lebensversicherung verfügt und diese kündigen möchte, sollte sich am besten vom ersten Schritt an von einem Experten begleiten lassen. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern sichert die optimale Verwertung des eigenen Vertrages und höchstmögliche Rückerstattungen.
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