Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Pressemeldung der Firma QUICKACADEMY UG

Bekommt der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag überstellt, ist der erste Besuch beim Schuldner dazu bestimmt, ihn aufzufordern seine Schulden zu bezahlen. Wenn dieser nicht zahlen kann oder will, fragt ihn der Gerichtsvollzieher, ob er seine Wohnung durchsuchen darf. Dies dient dazu pfändbare Gegenstände aufzspüren.

Der Schuldner kann das untersagen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dar der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nur betreten, wenn dieser einwilligt oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt.

Stimmt der Schuldner nicht zu, muss der Gerichtsvollzieher wieder von dannen ziehen. Er schickt dann die Unterlagen an den Gläubiger zurück, der dann wiederum beim Vollstreckungsgericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragen muss. Der wird in der Regel ohne Probleme erteilt.

Meistens vergehen dabei 1-2 Monate oder gar länger.

In dieser Zeit kann man als Schuldner eine Strategie entwickeln, wie man mit seinen Wertsachen umgehen kann, um auf den nächsten Besuch des Gerichtsvollziehers gefasst zu sein. Nur Verstecken hilft nicht. Es gibt aber Strategien, die funktionieren.

Beim nächsten Besuch wird dann der Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen. Jetzt darf er sämtliche Räume und Schränke (auch Keller und Dachboden) durchsuchen. Alle Sachen, außer Geld, Schmuck, Wertpapiere etc., werden  zunächst im Gewahrsam des Schuldners belassen. Die Wirksamkeit der Pfändung wird durch das Aufkleben eines Pfandsiegels für jedermann erkennbar (früher: Kuckuck genannt). Der Gegenstand darf zwar noch benutzt werden, z.B. ein Fernseher, aber nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Man ist jetzt nicht mehr unbeschränkt als Eigentümer verfügungsberechtigt.

Wird dem Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluss nicht geöffnet, zieht er wieder ab und teil seinen erfolglosen Versuch dem Gläubiger mit. Oft wird das schon beim ersten Versuch der Fall sein, da die Gerichtsvollzieher ziemlich überlastet sind.

Der Gläubiger kann dann beim Vollstreckungsgericht den Antrag auf Pfändung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen stellen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher z.B. auch mal abends um 21 Uhr vorbei oder am Sonntag.

Ist der Rungang des Gerichtsvollziehers in der Wohnung erfolglos gewesen, dann stellt der Gerichtsvollzieher eine sogenannte Pfandlosbescheinigung aus. Damit hat der Schuldner erneut Zeit gewonnen, aber weitere Maßnahmen werden folgen.

Welche Maßnahmen jetzt noch folgen können und wie man damit umgeht erfahren Sie beim Aktiven Finanzcoaching der Delphin Consulting UG & CO. KG aus Hirschaid. Hier gibt es staatlich gefördertes Finanzcoaching, Online-Coaching und Telefon-Coaching.

Es gibt hier keine Rechts- und Steuerberatung, keine Finanzvermittlung und keine Dienstleistungen nach § 305 InsO.

Ansonsten kann sich der Weg auf die Homepage www.delphin-consulting.de schon lohnen.



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Seit dem Jahr 2000 führte der Gründer Magister Joachim Gehringer bereits Seminare mit dem Ziel IHK-Abschluss als Dozent für verschiedene Akademien durch. Im Jahr 2008 erfolgte die Gründung einer eigenen Akademie, die im Jahr 2011 QuickAcademy UG benannt wurde. Die Akademie entwickelte sich mit zwei Standorten in Hirschaid und Bad Berneck in Oberfranken zu einem bereits sehr bekannten Anbieter, der zusammen mit den Industrie- und Handelskammern der Region Franken Bildungswillige zum Bildungserfolg begleitet. 2010 erfolgte die ISO-Zertifizierung. Rasch kamen die Unterrichtsorte Schweinfurt, Würzburg, Nürnberg-Fürth und München hinzu. Heute bietet alle QUICKACADEMY Standorte mit dem Slogan „kompakt – schnell – gut“ und dem ESWETA-QUICK-Lernsystem Vorbereitungsseminare zu einer Vielzahl von IHK-Abschlüssen und der Ausbildereignungsprüfung als offene Seminare fast schon bundesweit an. Mit insgesamt 9 Trainern/-innen bieten alle Standorte die Vorbereitungsseminare zu IHK-Abschlüssen auch firmenintern bundesweit. Ein erstes Gespräch bei uns ist ohne Berechnung. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


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