Allianz wegen fehlerhaftem Umgang mit Kunden in der Kritik

Betroffene Lebensversicherungskunden haben Anspruch auf Rückerstattungen

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Verschiedenen Medienberichten zufolge – unter anderem des Donaukuriers und der Portale Finanzen.de und Ad Hoc News – musste die Allianz vor Kurzem vor dem Landgericht Stuttgart Stellung zum fehlerhaften Umgang mit Verträgen beziehungsweise deren Besitzern beziehen. Offenbar ist der Versicherungsriese seiner Informationspflicht gegenüber Lebensversicherungskunden nicht ausreichend nachgekommen.

In einer langen Pannenserie war die Allianz vor geraumer Zeit bereits mehrmals – im Rahmen einer Sammelklage der Verbraucherschutzzentrale Hamburg – dazu verurteilt worden, ein und dieselben Verträge nachzuregulieren, weil sie verschiedene Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes zur korrekten Ermittlung des Mindestrückkaufswertes falsch umgesetzt hatte. Im vorliegenden Fall hatte die Assekuranz nicht alle betroffenen Kunden über fehlerhaft verwendete Vertragsklauseln in ihren Verträgen in Kenntnis gesetzt.

Kunden müssen aktiv informiert werden

Verbraucherschutzzentrale sowie Stuttgarter Richter waren der Meinung, dass betroffene Kunden ein Recht darauf haben, über die Fehler informiert zu werden. Das von der proConcept initiierte Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor sieht das sogar noch etwas verschärfter. So äußert Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor: „Ein fehlerhafter Vertrag ist ungültig. Lebensversicherungskunden haben deshalb ein Anrecht auf die Rückabwicklung der Verträge und damit die Rückerstattung sämtlicher Gelder zuzüglich Zinsen.“

Generelle Rückabwicklung für mehr als 90 Millionen Verträge möglich

Doch nicht nur im konkreten Fall der Allianz sind umfängliche Rückerstattungen möglich, befinden die Netzwerkanwälte von LV-Doktor. Immerhin sei die Mehrheit der rund 92 Millionen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge auf Grundlage intransparenter Passagen oder unter Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen geschlossen worden. „Darüber hinaus hat die Majorität der Versicherungsnehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen erst nach Zeichnung der Policen erhalten – ein klarer Verstoß gegen europäische Verbraucherrechte.“, so der LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich.

Versicherer zahlen nicht ohne Weiteres – unbedingt professionelle Unterstützung nutzen

Danach gefragt, was passiert, wenn Kunden ihrer Versicherungsgesellschaft mitteilen, dass sie ihre Lebensversicherung kündigen beziehungsweise rückabwickeln möchten, eröffnet Heidenreich von LV-Doktor düstere Aussichten: „Die Versicherer werden die Kunden abwimmeln und die Rückabwicklung ablehnen – selbstverständlich.“ Davor könnten sich die Kunden jedoch schützen, indem sie gleich professionell über die LV-Doktor-Anwälte ihre Lebensversicherung kündigen lassen würden. Bereits Tausende Kunden haben über das Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor ihre Lebensversicherung kündigen lassen und damit große finanzielle Erfolge erzielt. Immerhin ist LV-Doktor der Marktführer im Bereich der Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherungen und hat das Modell der Rückabwicklung überhaupt erst etabliert.

Heidenreichs Fazit: „Wer also seine Lebensversicherung kündigen möchte, der kommt am besten zu uns und geht auf diese Weise sicher, seinen Vertrag bestmöglich zu verwerten. Übrigens können alle, die sich für das Thema „Lebensversicherung kündigen“ interessieren, vorab mit unserem kostenfreien Rückkaufswertrechner einen Überblick darüber verschaffen, was ihnen tatsächlich zusteht.“



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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