Skandia Lebensversicherungs AG zur Kasse gebeten

Kunden sollten Rückerstattungsansprüche prüfen

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Erneut ist dem Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor gelungen, einen großen deutschen Lebensversicherer vor Gericht in seine Schranken zu weisen und Rückzahlungen von ihm zu erwirken.

Geklagt hatte – unterstützt von den LV-Doktor Netzwerkanwälten – der ehemalige Besitzer eines fondsgebundenen Vertrages, der nach fünf Jahren Beitragszahlung seine Lebensversicherung kündigen beziehungsweise komplett rückabwickeln wollte.

Versicherung behält rund 3.000 € Abschlusskosten ein

Die Skandia zahlte dem LV-Doktor Kunden daraufhin einen Rückkaufswert von gerade einmal 2.000 € aus und das, obwohl er Prämien von beinah 5.500 € einbezahlt hatte. Die Differenz von knapp 3.500 € begründete die Assekuranz mit rund 3.000 € Abschlusskosten (!), 250 € Verwaltungskosten und Aufwendungen für Management und Risikoeinlagen von insgesamt 50 €. Aufgrund dieser abenteuerlichen Gegenrechnung klagte der ehemalige Lebensversicherungskunde vor dem Landgericht Berlin, betreut von LV-Doktor sein Recht und Geld ein.

Die Forderung der LV-Doktor Netzwerkanwälte: Die Herausgabe sämtlicher einbezahlter Prämien nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz, also insgesamt 5.900 € – unter Abzug des bereits gezahlten Rückkaufswertes.

Skandia weigert sich, Rückabwicklung durchzuführen

Die Versicherungsgesellschaft wies das Rückabwicklungsgesuch als unbegründet zurück, schließlich habe man den Kunden ausreichend aufgeklärt und die Frist für eine mögliche Rückabwicklung sei längst verstrichen. Dank der Hartnäckigkeit und Argumentation der LV-Doktor Anwälte erkannten die zuständigen Richter jedoch die Kundenforderungen an und verurteilten die Skandia zur Rückerstattung sämtlicher einbezahlter Prämien.

Der Fall ist erneuter Beweis dafür, dass sich Versicherer trotz vorliegender Verpflichtung zur Rückabwicklung nach wie vor weigern, unrechtmäßig einbehaltene Kundengelder herauszugeben. Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen wollen, sollten sich deshalb unbedingt professionell unterstützen lassen.

Mit LV-Doktor 20 % höhere Rückkaufswerte bis hin zur kompletten Rückerstattung

„Kunden, die zu uns kommen, sind in der Regel unzufrieden mit dem Regulierungsverhalten ihrer Versicherer und haben viel zu wenig Geld bekommen“, meint Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor. Aber auch wenn es eine Menge Zeit und Nerven gespart hätte, gleich den Profi auf dem Gebiet des Ankaufs und der Rückabwicklung die eigene Lebensversicherung kündigen zu lassen, ist auch bei bereits abgegoltenen Verträgen noch eine Menge möglich. „So erwirken wir auch aus bereits gekündigten Verträgen Nachzahlungen in Höhe von 20 % über dem, was die Versicherung einst auszahlte und mehr. Wirklich gut beraten ist jedoch derjenige, der von Anfang an von unseren kompetenten Anwälten seine Lebensversicherung kündigen beziehungsweise rückabwickeln lässt, denn oftmals können wir für Betroffene bereits in erster Instanz alle eingezahlten Gelder nebst Zinsen zurückholen.“, so LV-Doktor.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG
General-Guisan-Strasse 6
6303 Zug
Telefon: +49 (345) 47224-3000
Telefax: +49 (345) 47224-133
http://www.proconcept.ag

Ansprechpartner:
Jens Heidenreich
Pressesprecher
+49 (345) 47224-2030

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.