Die Zeit drängt – Warum Lebensversicherungskunden jetzt schnell handeln müssen
Rückerstattungsansprüche in Höhe Zehntausender Euro retten
Noch steht das abschließende Urteil des Bundesgerichtshofes zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen der Jahre 1994 bis 2007 aus. Doch während die Karlsruher Richter noch einige Wochen lang damit beschäftigt sein werden, die nationalen Rechtsfolgen des letztjährigen EuGH-Urteils zu klären, mahnen Experten Lebensversicherungskunden bereits jetzt zur Eile. Denn auch wenn beinahe jeder vierte deutsche Lebensversicherungsvertrag nach dem Policenmodell und auf Basis mangelnder Informationen über das mögliche Widerspruchsrecht geschlossen wurde, drohen die Ansprüche zahlreicher ehemaliger Kunden zu verfallen.
Knappe Fristsetzung erwartet
Es ist davon auszugehen, dass der BGH nur eine knappe Frist für den Widerruf betroffener Lebensversicherungsverträge festsetzt, um die wirtschaftlichen Schäden für die Lebensversicherer gering zu halten und diese vor Milliardenzahlungen zu schützen. Möglicherweise profitieren von dem Urteil sogar nur diejenigen Kunden, die ihre Verträge schon widerrufen haben.
Mit schnellem Handeln Ansprüche retten
Verbraucher, die bereits ihre Lebensversicherung kündigen und auszahlen lassen haben, sollten deshalb umgehend prüfen, ob ihre Verträge von der aktuellen Rechtssprechung betroffen sind und diese vollständig rückabgewickelt werden können. Denn oftmals wurden bei vorzeitiger Kündigung viel zu geringe Rückkaufswerte ausbezahlt und Zinsen gar nicht erst berücksichtigt. Klarheit über bestehende Ansprüche und die Möglichkeit, Policen vollständig zu widerrufen, verschafft der führende Experte auf dem Gebiet des Ankaufs und der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen – LV-Doktor. Das erfolgreiche Verbraucherschutzprojekt der proConcept konnte in knapp einem Jahrzehnt schon Tausenden Kunden zur erfolgreichen Rückerstattung vorenthaltener Gelder verhelfen.
Lebensversicherung kündigen – jetzt lohnenswerter denn je
Aber auch, wer ohnehin schon längere Zeit mit dem Gedanken spielt, seine Lebensversicherung kündigen zu lassen, sollte die aktuelle Gunst der Stunde nutzen. Denn seit dem Urteil aus Luxemburg erkennen immer mehr Gerichte die Forderungen der Kunden an und verurteilen die beklagten Versicherungen zu umfänglichen Nachzahlungen. So konnte LV-Doktor beispielsweise jüngst für einen Kunden, der vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen ließ, zusätzlich zu dem bereits ausgezahlten Rückkaufswert von rund 48.700 € einen Mehrerlös über 30.500 € von der Heidelberger Leben erstreiten. Der Kunde bekommt dank LV-Doktor nun alle eingezahlten Beiträge zurück. Vor einigen Jahren noch undenkbar!
Häufigster Fehler beim Lebensversicherung kündigen
Damit Kunden aber tatsächlich die gewünschten Erfolge und Nachzahlungen erzielen, sollten sie eines definitiv nicht tun: Selbst ihre Lebensversicherung kündigen oder Ansprüche aus bereits abgegoltenen Verträgen anmelden. Um Rückzahlungen so gering wie möglich zu halten oder gar zu umgehen, entwickeln Versicherungshäuser nämlich stetig neue Strategien, um die Kündigung für fehlerhaft oder Forderungen für verjährt zu erklären.
[b]Maximale Erfolgschancen mit LV-Doktor
Lebensversicherung kündigen, kann eine lohnenswerte Alternative sein, aber nur dann, wenn die Kündigung durch einen Fachmann erfolgt. Der Unterschied zwischen eigener Kündigung und dem Auftrag, durch LV-Doktor die Lebensversicherung kündigen zu lassen, kann einen Unterschied im fünfstelligen Bereich ausmachen. Geld, das Betroffene sicher gern sinnvoller einsetzen würden, als es den Assekuranzen zu schenken.
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