ROLAND Rechtsreport: Ab einem Streitwert von 1.950 Euro ziehen Deutsche vor Gericht

Pressemeldung der Firma ROLAND-Gruppe

Dem Großteil der Bevölkerung ist der Gedanke, vor Gericht zu treten, unangenehm. Erst ab einem durchschnittlichen Streitwert von 1.950 Euro sind die Deutschen bereit, ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Kommt es zum Gerichtsverfahren, bringen die Bürger ihrem Rechtssystem ein vergleichsweise großes Vertrauen entgegen. So ist das Vertrauen in die Gerichte in den vergangenen drei Jahren von 60 Prozent (2011) auf 71 Prozent (2013) gestiegen. Die Bürger wie auch die erstmals befragten Richter und Staatsanwälte sehen aber auch Defizite im Rechtssystem. 79 Prozent der Bevölkerung glauben, dass die Verfahren in Deutschland zu lange dauern. 73 Prozent der Bürger halten die Gerichte für überlastet. Von den Richtern und Staatsanwälten stimmen 56 Prozent dieser Aussage zu.

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (69 Prozent) ist der Meinung, dass nicht alle Bürger die gleichen Chancen haben, ihr Recht durchzusetzen. 63 Prozent sind überzeugt, dass ein guter Anwalt die Erfolgsaussichten vor Gericht verbessert. 57 Prozent glauben, dass finanziell bessergestellte Bürger einen Vorteil vor Gericht haben. Dies sind einige zentrale Ergebnisse des ROLAND Rechtsreports 2014, der jährlich vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG erstellt wird.

„Die Mehrheit der Deutschen möchte einen Gerichtsprozess vermeiden. Einer der genannten Hauptgründe hierfür ist das finanzielle Risiko. Hier müssen sich Rechtsstaat und Gesellschaft ihrer Verantwortung bewusst sein und den Zugang zum Recht für alle Bürger sicherstellen“, so Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. 64 Prozent derjenigen, die einen Gerichtsprozess vermeiden möchten, geben als Begründung an, dass ihnen das finanzielle Risiko eines Gerichtsprozesses regelmäßig als zu hoch erscheint. Ebenfalls 64 Prozent widerstrebt es grundsätzlich, Streitigkeiten vor Gericht zu klären. Ein Verfahren für eine außergerichtliche Streitbeilegung bietet die inzwischen gesetzlich geregelte Mediation. 48 Prozent der Bürger halten die Mediation für ein gutes Instrument, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen – auch 85 Prozent der Richter und Staatsanwälte halten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten die Mediation für sinnvoller als ein Gerichtsverfahren.

65 Jahre Grundgesetz: Die Verfassung genießt höchstes Vertrauen

60 Prozent der Bevölkerung zählen das Grundgesetz, das am 23. Mai dieses Jahres 65 Jahre alt wird, zu den größten Errungenschaften der Bundesrepublik. Nach den zehn wichtigsten Grundrechten befragt, ergibt sich für die Bürger eine deutliche Priorisierung: die Unantastbarkeit der Menschenwürde (86 Prozent), die freie Meinungsäußerung (77 Prozent) und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen (69 Prozent). Vor dem Hintergrund der europäischen Integration haben die Bürger jedoch zunehmend den Eindruck, dass das Grundgesetz deutlich an Bedeutung verloren hat (22 Prozent). Eine Einschätzung, die Richter und Staatsanwälte teilen. „Die Bürger lassen im 65. Jahr des Grundgesetzes keinen Zweifel daran, dass sich das Grundgesetz und die darauf aufbauende Rechtsprechung bewährt haben. Ein verlässlicher Rechtsrahmen und eine unabhängige und leistungsfähige Justiz gehören zu den wichtigsten Fundamenten einer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, diesen Rahmen und diese Leistungsfähigkeit zu verteidigen und, wo notwendig, zu verbessern“, kommentiert Professor Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, die Ergebnisse.

Dem Bundesverfassungsgericht als „Hüter des Grundgesetzes“ sprechen 86 Prozent der deutschen Bevölkerung ihr Vertrauen aus. Nach bekannten Urteilen gefragt, gibt eine breite Mehrheit von drei Vierteln und mehr der Bürger an, folgende Urteile zu begrüßen: Verbot der Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht und Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen. Urteile, die bereits zur Urteilsverkündung für Unmut gesorgt haben, werden mehrheitlich auch heute nicht mitgetragen. So sind 47 Prozent der Bevölkerung nicht mit der „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung einverstanden. Das Kruzifix-Urteil stößt bei 55 Prozent auf Unverständnis.

Hohe Arbeitsbelastung bei Richtern und Staatsanwälten

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund wurde der ROLAND Rechtsreport erstmals durch eine bundesweite Befragung von 1.770 Richtern und Staatsanwälten zur deutschen Justiz- und Rechtspolitik erweitert. Insgesamt bewerten Richter und Staatsanwälte das deutsche Rechtssystem äußerst positiv: 98 Prozent halten das Rechtssystem für gut (69 Prozent) oder sehr gut (29 Prozent). Die Rahmenbedingungen für die Rechtsprechung verschlechtern sich aber. Personalmangel an den Gerichten, eine als unzureichend empfundene Bezahlung und Druck durch Medien und Öffentlichkeit sorgen für Unzufriedenheit. So geben acht von zehn Richtern und Staatsanwälten an, eine zu hohe Arbeitsbelastung zu spüren. Insgesamt fühlt sich lediglich jeder zehnte Richter und Staatsanwalt in Deutschland gut bezahlt. Durch das große Interesse der Medien und Öffentlichkeit an Rechtsfällen sehen Richter und Staatsanwälte das Risiko, dass der öffentliche Erwartungsdruck bei einzelnen Prozessen die Unabhängigkeit der Gerichte beeinflussen kann. Eine Mehrheit von 55 Prozent sieht darin eine große (42 Prozent) oder sehr große (13 Prozent) Gefahr.

Der ROLAND Rechtsreport 2014 kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.roland-gruppe.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 8277-1591
Telefax: +49 (221) 827717-1591
http://www.roland-konzern.de

Ansprechpartner:
Dr. Jan Vaterrodt
Pressesprecher
+49 (221) 8277-1590

Zum ROLAND Rechtsreport Das Institut für Demoskopie Allensbach führt im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG jährlich eine bevölkerungsrepräsentative Befragung durch. Hierbei werden in jedem Jahr ausgewählte Fragen als Trendfortschreibung aktualisiert sowie ein aktuelles Thema vertieft. Als Themenbereiche erneut aufgegriffen wurden das Vertrauen in die Institutionen in Deutschland, das Ansehen des deutschen Rechtssystems sowie die Bekanntheit und Bewertung der Mediation. Anlässlich seines 65-jährigen Bestehens wurde 2014 die Einstellung der Bevölkerung zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und den darin verbrieften Grundrechten erstmals und vertieft untersucht. Die Untersuchung stützt sich auf insgesamt 1.563 Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung ab 16 Jahre. Die Interviews wurden persönlich mündlich (Face-to-Face) zwischen dem 21. Oktober und 4. November 2013 durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem DEUTSCHEN RICHTERBUND wurden von Anfang September bis Anfang Oktober 2013 darüber hinaus bundesweit 1.770 Richter und Staatsanwälte der ordentlichen sowie der Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit mittels einer repräsentativen Zufallsauswahl auf Basis der Mitgliedsdateien zur deutschen Justiz- und Rechtspolitik befragt. Über ROLAND Rechtsschutz Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit einem Rechtsschutz-Bestand von 369,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen Produkte sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutzfall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon von einem unabhängigen Anwalt einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk von 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei. Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.400 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 391,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,6 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2012). Geschäftsbereiche und Produktprogramme: ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwert


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.