Apollo-Medienfonds: Ein möglicher Fehler im Finanzierungsvertrag könnte ein Widerrufsrecht eröffnen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim fremdfinanzierten Teil der Medienfonds-Beteiligung bei den Apollo-Medienfonds? Ein möglicher Fehler im Finanzierungsvertrag könnte ein Widerrufsrecht eröffnen. Damit ist der Weg frei für die Rückgabe des Fonds und die Erstattung der Einlage. Beratung einholen!

Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart (22. Januar 2013; Az.: 21 O 203/112) muss die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einem Anleger 48.000 Euro Schadenersatz zahlen sowie dessen außergerichtliche Anwaltskosten ersetzen. Dies Urteil könnte auch für Apollo-Medienfonds nutzbar gemacht werden!

Die Anleger hatten in Apollo-Medienfonds investiert. Ein Teil des Investments wurde fremdfinanziert durch eine Bank – meistens UniCreditBank AG bzw. deren Vorgänger HVB. Zur steuerlichen Optimierung der Beteiligung war dies bei Medienfonds seinerzeit üblich. Es gab damit mehr steuerliche Verluste. Durch dieses Koppelgeschäft von Medienfondsvermittlung und teilweiser Fremdfinanzierung optimierten die Banken aber auch ihre Erträge aus den Krediten und den Provisionen.

Der Anleger im Fall des LG Stuttgart widerrief jedoch seinen Fremdfinanzierungsvertrag und die damit verbundene Beteiligung am Medienfonds Apollo. Begründung damals: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag für den Fremdfinanzierungsanteil der Medienfonds-Beteiligung. Das Landgerichtsurteil bestätigte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und verurteilte die Bank zur Rückabwicklung des Geschäfts. Diesen möglichen Fehler könnte man sich auch bei den Apollo-Medienfonds zu nutze machen!

Dies bedeutet: Der Kläger erhält sein investiertes Geld zurück. Zum Ausgleich werden die Rechte aus der Medienfondsbeteiligung der Bank übertragen.

Anleger in Apollo Medienfonds sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Bei einem Fehler in der Widerrufsbelehrung könnte sich dann ein Weg auf den Medienfonds von Apollo eröffnen. Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Apollo Medien Fonds“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 08.01.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Khsteff



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.