VL-Sparen (Vermögenswirksame Leistungen)
Know-how für Verbraucher und Berater
Beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) fallen viele Arbeitnehmer mit zunehmendem Einkommen aus der staatlichen Förderung heraus. Auszubildende liegen jedoch immer unter den zulässigen Verdienstgrenzen.
Diesen Aspekt und viele weitere stellt die Fach-Zeitschrift „Risiko & Vorsorge“ in ihrer aktuellen Ausgabe 4/2013 vor. Beleuchtet werden hierzu insbesondere die Leistungen von Alte Leipziger, BHW, DWS und Signal Iduna.
Bausparen für Sicherheitsbedürftige:
Wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, kann zurzeit bis etwa 4,3 Prozent Rendite nach Förderungen erzielen. Ohne Förderung ist eine Nominalverzinsung von bis knapp unter 2 Prozent im Jahr möglich. Anders als beim Beteiligungssparen fallen hier weder Kosten für Depotführung noch Ausgabeaufschläge oder Managementgebühren an.
Je nach Anbieter kommen jedoch Kontoführungsgebühren sowie Abschlussgebühren in Höhe von 1 bzw. 1,6 Prozent der Bausparsumme zum Tragen.
Aus dem Inhalt:
– Zuschüsse nicht nur für Berufsanfänger
– Nicht alle Verträge laufen 7 Jahre
– Inflation und Abgeltungssteuer in der Praxis
– Förderungen und Fördergrenzen im Überblick
„Risiko & Vorsorge“ ist seit vielen Jahren die vierteljährliche Informationsquelle für alle Versicherungs- und Finanzdienstleister, die Wert auf höchste Beratungsqualität legen.
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