„34f Was nun?“
Tipps und Hinweise für die Praxis
Mit dieser Frage starten wir am 10. Oktober 2013 wieder mit unseren Onlinepräsentationen zu verschiedenen Themen rund um die Finanzmarktregulierung.
Die Gespräche der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass zwar viele Kollegen noch die 34f Erlaubnis bekommen haben (manche auch nur befristet bis Ende 2014), aber nicht wirklich wissen, wie sie zukünftig in der Beratung vorgehen sollen.
Ob Gestaltung der eigenen Website, Statusinformationen für den Kunden oder das richtige Beratungsprotokoll, überall sehen wir außerdem, dass noch erhebliche Mängel und vielfach Aufklärungsbedarf bestehen. Alles formelle Punkte, die bald die Abmahnanwälte oder selbsternannten Anlegerschützer auf den Plan rufen werden.
Auch die von vielen Emittenten zur Verfügung gestellten Protokolle dürften in vielen Fällen nicht ausreichend sein.
Dabei bieten die Finanzmarktregulierung und die damit verbundene Marktbereinigung gerade dem Finanzberater, der sich bewusst dieser Herausforderung stellt, ausgezeichnete Marktchancen.
Aus diesem Grund sind die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und die Berücksichtigung der Kundenwünsche auf wirtschaftlich sinnvolle Weise elementare Themen unserer Veranstaltungsreihe.
Wer gern an unseren Präsentationen teilnehmen möchte, kann uns über unsere Web-Site www.fg-investment.com seine E-Mail Adresse zukommen lassen und erhält dann seine Einladung.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FG Investment-Consulting GmbH Zweigniederlassung Heilbronn
Bahnhofstraße 20
74072 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 6243-707
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Ansprechpartner:
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