„Der Honorarberater“ Nr. 30: Neue Ausgabe sorgt für wesentliche Status-Aufklärung
Bezeichnungsschutz für Honorarberater – Eine Chance?
„Der Gesetzgeber hat mit dem im Juli 2013 verabschiedeten Honoraranlageberatungsgesetz erstmals die Dienstleistung
Honorarberatung gesetzlich geregelt. Obwohl sich die Regelungen auf den Bereich der Anlageberatung in Bezug auf Wertpapiere beschränken und damit deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, bieten die neuen Regelungen eine echte Chance, die Honorarberatung in Deutschland weiter zu etablieren,“
so schreibt Rechtsanwalt Philipp Mertens, Vorstand des Berufsverbands
deutscher Honorarberater e.V., Kanzlei BMS Düsseldorf.
Aber: „Problematisch an dem Bezeichnungsschutz ist allerdings, dass dieser nur
solchen Honorarberatern zu Gute kommt, die im Honorarberaterregister der BaFin geführt werden.“
Honorarberater sollten daher das ganze Interview auf www.hbmagazin.de lesen.
„Der Honorarberater“ ist bereits mit der Ausgabe Nr. 30 im Markt. Er ist das einzige Fachmedium für den wachsenden Markt der Honorarberatung.
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