Zusätzliche Leistungen für Versicherte

Krankenkasse BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN nutzt gesetzlichen Spielraum erneut für freiwillige Leistungserweiterungen

Pressemeldung der Firma BKK Wirtschaft & Finanzen

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes zu Beginn des vergangenen Jahres haben Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine Reihe zusätzlicher Leistungen anzubieten. Von dieser Möglichkeit hat die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK WF) seinerzeit bereits Gebrauch gemacht. In seiner jüngsten Sitzung hat der Verwaltungsrat nun erneut freiwillige Leistungserweiterungen beschlossen.

„Auf Basis der Zahlen des vergangenen Geschäftsjahres haben wir den sich erneut ergebenden Gestaltungsspielraum nochmals genutzt“, erläutert Vorstand Björn Hansen. Dass die Genehmigung des Bundesversicherungsamtes als zuständiger Aufsichtsbehörde bis heute nicht vorliegt, bedauert er außerordentlich: „Es ist bezeichnend, wenn eine solch wichtige Entscheidung trotz vorheriger Abstimmung auch zwei Monate nach Beantragung nicht vorliegt. Vorbehaltlich der Genehmigung hat diese zeitliche Verzögerung aber keine Nachteile für die Versicherten der BKK WF: „Die neuen Leistungen sollen rückwirkend zum 1. Juli in unsere Satzung aufgenommen werden“, so Hansen.

Bereits heute steht zudem fest, dass die BKK WF auch für 2013 – und damit im dritten Jahr in Folge – eine Prämie auszahlen wird. „In diesem Jahr sind es bis zu 72 Euro und auch für 2014 wird eine Auszahlung immer wahrscheinlicher“, so Hansen abschließend. Die endgültige Entscheidung fällt Ende November.

Die neuen Leistungen der BKK WF im Überblick:

Budget Schwangerschaft:

Schwangere erhalten bereits seit Sommer vergangenen Jahres eine Erstattung der Kosten für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige aber zugelassene apothekenpflichtige Arzneimittel bis zur Höhe von 100 Euro je Kalenderjahr. Künftig können diese 100 Euro auch für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die Teilnahme eines Ehemannes an einem Geburtsvorbereitungskurs oder die Hebammenrufbereitschaft eingesetzt werden.

Künstliche Befruchtung:

Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung beträgt 50 Prozent. Die BKK WF erstattet bereits seit letztem Jahr zusätzlich weitere 500 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Dieser Zuschuss erhöht sich nun auf bis zu 1.000 Euro, wenn auch der Ehemann bei der BKK WF versichert ist.

Budget Zähne:

Die BKK WF erstattet ihren Versicherten künftig einmal im Jahr bis zu 50 Euro der Kosten für die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung durch den Zahnarzt Ihres Vertrauens. Alternativ kann der Zuschuss auch für die Mehrkosten von höherwertigen Zahnfüllungen in Anspruch genommen werden.

Bonusprogramm:

Allen erfolgreich am Programm teilnehmenden Mitgliedern und mitversicherten Angehörigen erstattet die BKK WF seit Jahresbeginn als zusätzlichem Bonus die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung der Barmenia Krankenversicherung, jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten. Diese Kostenerstattung umfasst künftig auch alle weiteren Auslandsreisepolicen anderer Versicherungen, maximal in Höhe der Kosten der Barmenia.



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Die BKK WF mit Sitz im nordhessischen Melsungen und einer Niederlassung im benachbarten Kassel wurde 1999 gegründet. Seit 2007 ist sie eine in den meisten Bundesländern für Jedermann wählbare gesetzliche Krankenkasse.


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