Ratgeber Pflege-Bahr: Worauf Verbraucher bei der Tarifwahl achten sollten

Pressemeldung der Firma DFV Deutsche Familienversicherung AG

Seit dem 1.1.2013 will die Politik mit dem sogenannten Pflege-Bahr die private Pflegevorsorge ankurbeln: Wird ein förderfähiger Pflege-Bahr-Tarif mit einem monatlichen Beitrag von mindestens 10 Euro abgeschlossen, bezuschusst Vater Staat diese Pflegeversicherung jeden Monat zusätzlich mit 5 Euro. Ein wichtiger Schritt, denn Experten sagen den Deutschen einen dramatischen Anstieg an Pflegebedürftigen voraus. Und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt die drohenden Kosten nur zum Teil. Trotzdem haben nicht einmal 3 % der Deutschen für den Pflegefall vorgesorgt. Pflegekosten von monatlich bis zu 3.000 Euro und mehr müssen dann zu einem Großteil aus Rente und Erspartem gezahlt werden.

Pflege-Bahr – ein gutes Angebot?

Für wen lohnt sich das Konzept von Daniel Bahr besonders und worauf sollte der Verbraucher bei der Tarifauswahl achten? Philipp J. N. Vogel, Vorstand der Deutschen Familienversicherung (DFV), als einem der führenden Anbieter im Bereich Pflegevorsorge, wirft einen Blick dahinter: „Pflege-Bahr ist ein gutes Angebot, von dem jüngere Menschen besonders profitieren. Denn je früher mit der Vorsorge begonnen wird, umso höhere Leistungen können mit einem geringen Beitrag abgesichert werden. Ältere Menschen sollten Pflege-Bahr mit einem Aufbautarif ergänzen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben liegen die Leistungen der einzelnen Anbieter relativ nah beieinander. Daher ist auch bei Pflege-Bahr die Tarifqualität wichtig. Der Gesetzgeber hat in einigen Bereichen wie Wartezeit, Dynamik und Geltungsbereich nämlich Gestaltungsspielraum zugunsten der Kunden gelassen.“

Pflege-Bahr bleibt trotzdem eine Teilabsicherung

Dennoch kann die Versorgungslücke im Pflegefall mit Pflege-Bahr meist nicht geschlossen werden. „Bei der Auswahl eines Pflege-Bahr-Tarifs sollte daher auch geprüft werden, ob der Versicherer leistungsstarke Ergänzungstarife anbietet. Denn hierdurch kann eine höhere Gesamtleistung erzielt werden und Kunden profitieren von besonderen Vorteilen“, so Vogel. Wird zum Beispiel der staatlich geförderte Pflege-Bahr-Tarif der DFV mit der „DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung“ kombiniert, entfällt die vom Gesetzgeber für Pflege-Bahr vorgegebene Wartezeit vollständig. Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit müssen außerdem keine Beiträge gezahlt werden. „Da die meisten Pflegebedürftigen der Pflegestufe I zugeordnet sind, haben wir neben der Pflegestufe 0 vor allem diese Pflegestufe leistungsseitig berücksichtigt“, erklärt Vogel.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 9586969
Telefax: +49 (69) 9586958
http://www.dfv.ag

Ansprechpartner:
Evelyn Paulus
Referentin Unternehmenskommunikation
+49 (69) 743046-308



Dateianlagen:
    • Experten prognostizieren den Deutschen bis 2030 einen Anstieg der Pflegebedürftigen um 40 % auf 3,4 Millionen. © DFV AG/Chariclo-Fotolia.com
Der in Frankfurt am Main ansässige Versicherer steht für ein umfassendes Angebot an Personen-, Sach- und Krankenzusatzversicherungen für Privatkunden. Ziel ist es, mit einzigartigen, einfachen und preiswerten Produkten neue Maßstäbe in der Branche zu setzen. Besondere Kompetenz beweist die DFV im Bereich Pflegevorsorge. Aufgrund der besonderen Leistungsstärke wurde die DFV-DeutschlandPflege 2012 von unabhängigen Analysehäusern und zuletzt FOCUS-MONEY als eines der führenden Vorsorge-Angebote mit Höchstwerten ausgezeichnet. Die staatlich geförderte DFV-FörderPflege zählte in einem ersten Leistungsrating bereits zu den besten Tarifen. Mehr unter www.dfv.ag.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.